für die Organisation von Veranstaltungen jeglicher Art
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der The Event Stylerz GmbH gegenüber ihren Auftraggebern. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (oder Teile dieser) finden nur dann Anwendung, wenn die Agentur diesen schriftlich ausdrücklich zustimmt.
Alle Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder durch Unterzeichnung eines individuellen Vertrages zustande. Darüber hinaus gelten auch mündlich erteilte Aufträge oder Bestellungen – insbesondere im Rahmen bereits bestehender Vertragsverhältnisse oder laufender Projekte – als verbindlich und kostenpflichtig, auch wenn keine gesonderte schriftliche Bestätigung erfolgt. Solche Leistungen werden als integraler Bestandteil des Vertrages angesehen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
Die Agentur erbringt Full-Service-Leistungen im Bereich Eventmanagement, einschließlich der Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie der Koordination und Beauftragung externer Dienstleister. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Änderungen oder Erweiterungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, obliegt es dem Auftraggeber, sämtliche behördlichen Genehmigungen, Anmeldungen und Bewilligungen – insbesondere bei meldepflichtigen Veranstaltungen (z. B. nach Veranstaltungs- oder Gewerberecht) – eigenverantwortlich und fristgerecht einzuholen. Dies gilt auch für etwaige sicherheits-, gesundheits- oder lärmschutzrechtliche Anforderungen. Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch fehlende oder verspätete Behördenwege des Auftraggebers entstehen.
Sämtliche Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Anzahlungen zu verlangen. Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Erfolgt die Zahlung von Anzahlungsrechnungen nicht fristgerecht, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Agentur schad- und klaglos zu halten und allfällige Verzugszinsen sowie daraus entstehende Mehrkosten seitens der von der Agentur beauftragten Leistungsträger zu übernehmen. Dies umfasst insbesondere Mehrkosten durch verspätete Zahlungen, Stornogebühren oder Preiserhöhungen infolge Zahlungsverzugs. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe verrechnet. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, bis zum Zahlungseingang weitere Leistungen auszusetzen.
The Event Stylerz GmbH
Höglwörthweg 66
5020 Salzburg
Österreich
© The Event Stylerz GmbH
Die Agentur darf in Absprache mit dem Auftraggeber Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragen. Für die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Leistungen haftet ausschließlich der jeweilige Anbieter. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Mängel durch Dritte.
Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Stornierung durch den Auftraggeber gelten die individuell im Vertrag vereinbarten Stornobedingungen. Diese berücksichtigen Art, Umfang und zeitliche Nähe zur Veranstaltung sowie bereits erbrachte Fremd- oder Eigenleistungen der Agentur. Liegt keine gesonderte Vereinbarung vor, behält sich die Agentur das Recht vor, einen angemessenen pauschalen Aufwandsersatz zu berechnen. Vom Auftraggeber veranlasste und bereits beauftragte Fremdleistungen sind bei einer kompletten oder teilweisen Stornierung in voller Höhe zu ersetzen. Auch bei einer Teilstornierung – beispielsweise dem Wegfall einzelner Leistungsbausteine oder Teilnehmerzahlen – kann ein anteiliger Kostenersatz anfallen, sofern dadurch bereits entstandene Aufwendungen oder vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten betroffen sind. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.
Die Agentur behält sich das Recht vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe – etwa bei Krankheit, höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Unmöglichkeit der Leistung – eine Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird gemeinsam mit dem Auftraggeber ein Ersatztermin gesucht oder bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen – darunter Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen oder vergleichbare Ereignisse. In solchen Fällen ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Etwaige Mehrkosten im Falle einer Verschiebung sind ebenfalls vom Auftraggeber zu übernehmen.
Die Agentur haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt und in der Höhe auf den vertraglich vereinbarten Gesamtwert der Leistung begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden Dritter ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber erklärt, über eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von zumindest EUR 5.000.000 je Schadensfall zu verfügen. Eine Kopie der Polizze wird dem Auftragnehmer auf Wunsch oder generell zur Verfügung gestellt. Diese
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Versicherung muss insbesondere Personen- und Sachschäden im Rahmen der Veranstaltung abdecken. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf unzureichende Versicherungsdeckung des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
Alle von der Agentur entwickelten Konzepte, Präsentationen, Entwürfe und sonstigen kreativen Leistungen unterliegen dem Urheberrecht. Die Nutzung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung und nach vollständiger Bezahlung gestattet. Mit der Zahlung erwirbt der Auftraggeber ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Der Veranstalter haftet für alle von ihm eingebrachten Medien und Materialien, die urheberrechtlich geschützt sind. Die Agentur ist ausdrücklich von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der unrechtmäßigen Verwendung solcher Inhalte freigestellt. Sollte die Agentur auf Wunsch oder im Auftrag des Veranstalters urheberrechtlich geschützte Inhalte, Daten oder Materialien verwenden, liegt die rechtliche Verantwortung hierfür ausschließlich beim Veranstalter. Dieser verpflichtet sich, alle erforderlichen Nutzungsrechte, Lizenzen oder Genehmigungen einzuholen und die Agentur im Falle von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden von der Agentur ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und nur soweit, wie dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies im Rahmen der Auftragsabwicklung notwendig ist.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, Salzburg. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Die Agentur verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers und aller beteiligten Personen ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) sowie weiterer einschlägiger Datenschutzgesetze zu verarbeiten. Die Daten werden nur für Zwecke der Vertragserfüllung genutzt und vertraulich behandelt.
Soweit die Agentur im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, erfolgt dies als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Die Agentur verpflichtet sich, die Daten nur zweckgebunden zu verwenden und angemessene technische sowie organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten zu treffen. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung werden in einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) geregelt, die auf Wunsch vom Auftraggeber angefordert werden kann.
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Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und die Einholung etwaiger Einwilligungen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle geltenden Sicherheitsvorschriften und behördlichen Auflagen für die Veranstaltung einzuhalten. Dies umfasst insbesondere Brandschutzbestimmungen, Evakuierungspläne, Unfallverhütungsvorschriften sowie gegebenenfalls erforderliche Sicherheitskonzepte und das Bereitstellen von Sicherheitsdienstpersonal. Die Agentur ist berechtigt, bei erkennbaren Sicherheitsmängeln oder -risiken die Durchführung einzelner Leistungen oder der gesamten Veranstaltung bis zur Beseitigung der Mängel zu verweigern oder einzustellen. Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Sicherheitsvorschriften resultieren.